Gebühren
1) Heilpraktische Behandlung
Erstbehandlung (beinhaltet Befunderhebung und eingehende Beratung) 70 €
Weitere Kosten sind abhängig von der Behandlungsmethode und dem Behandlungsaufwand.
Anmerkung:
Der Heilpraktiker ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei.
In der Regel ist der Patient / die Patientin Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für heilpraktische Behandlungen nur bei bestimmten Behandlungen anteilig übernehmen. Falls ein Patient / eine Patientin die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner / ihrer (privaten) Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) aufgeführt sind.
2) Psychotherapeutische Behandlung
Erstgespräch / Kennenlerngespräch (Psych. Exploration mit Beratung) kostenfrei
Psychotherapie 70 € pro Stunde
Klinische / analytische Hypnose und Hypno-Therapie (Verhaltensänderungs-Hypnose) 70 € pro Stunde
Paartherapie 140 Euro pro Stunde
Die Psychotherapie sollte so kurz, wie möglich sein, jedoch solange wie nötig. Die meisten Therapien gehen über einen Zeitraum von 5-25 Sitzungen. Der Abstand zwischen den Sitzungen kann individuell festgelegt werden.
Anmerkung:
Der Heilpraktiker für Psychotherapie(HPG) ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei.
In der Regel ist der Patient / die Patientin Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutiche Behandlung durch einen Heilpraktiker grundsätzlich nicht übernehmen.
Falls ein Patient / eine Patientin die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner / ihrer (privaten) Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) aufgeführt sind.