Gebühren

1) Heilpraktische Behandlung

Erstbehandlung (beinhaltet Befunderhebung und eingehende Beratung) 70 €

Weitere Kosten sind abhängig von der Behandlungsmethode und dem Behandlungsaufwand.

Anmerkung:

Der Heilpraktiker ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei.

In der Regel ist der Patient / die Patientin Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für heilpraktische Behandlungen nur bei bestimmten Behandlungen anteilig übernehmen. Falls ein Patient / eine Patientin die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner / ihrer (privaten) Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) aufgeführt sind. 

 

2) Psychotherapeutische Behandlung

Erstgespräch / Kennenlerngespräch (Psych. Exploration mit Beratung) kostenfrei

Psychotherapie 70 € pro Stunde


Klinische / analytische Hypnose und Hypno-Therapie
(Verhaltensänderungs-Hypnose) 70 € pro Stunde

Paartherapie 140 Euro pro Stunde

Die Psychotherapie sollte so kurz, wie möglich sein, jedoch solange wie nötig. Die meisten Therapien gehen über einen Zeitraum von 5-25 Sitzungen. Der Abstand zwischen den Sitzungen kann individuell festgelegt werden. 

 

Anmerkung:

Der Heilpraktiker für Psychotherapie(HPG) ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei.

In der Regel ist der Patient / die Patientin Selbstzahler, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutiche Behandlung durch einen Heilpraktiker grundsätzlich nicht übernehmen.

Falls ein Patient / eine Patientin die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner / ihrer (privaten) Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) aufgeführt sind. 

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... wenn die Zeit gekommen ist, muss jeder alleine fliegen!